Die ÖNK
Unser Leitbild
Die Österreichische Gesellschaft für Notfall- und Katastrophenmedizin wurde im Jahr 1983 gegründet. Seither versteht sich die ÖNK eine gemeinsame Plattform für alle notfallmedizinisch affinen Fächer wie der Anästhesiologie, Inneren Medizin, Unfallchirurgie und Allgemeinmedizin. Darüber hinaus bietet die ÖNK auch Sanitäter:innen, Medizinstudent:innen und Jungmediziner:innen die Möglichkeit, sich über die angebotene Mitgliedschaft einzubringen und fortzubilden. Wir verstehen uns als interdisziplinäres Team zur Versorgung unser Notfallpatient:innen.
DER VORSTAND
EHRENMITGLIEDER
IN MEMORIAM
Großschadens- und Katastrophenmedizin
Die Österreichische Gesellschaft für Notfall- und Katastrophenmedizin ist die einzige interdisziplinäre Fachgesellschaft, die sich mit Großschadens- und Katastrophenmedizin beschäftigt und ist daher auch entsprechend bestrebt, als medizinisch fachlicher Ansprechpartner zu fungieren.
Aufgrund der in Österreich vorhandenen, im internationalen Vergleich ausgezeichneten, medizinischen Infrastruktur ist es glücklicherweise nur selten notwendig, die Prinzipien der Großschadens- und Katastrophenmedizin anzuwenden. Trotzdem kommt es immer wieder zu Ereignissen, bei denen der Bedarf an ärztlichem und sanitätsdienstlichem Personal und Material zumindest in der ersten Phase nicht gedeckt werden kann. Das bedeutet, dass die individualmedizinische Versorgung eines einzelnen Patienten immer im Zusammenhang mit dem Gesamtaufkommen von Patienten gesehen werden muss.
Die Prinzipien der Katastrophenmedizin beruhen auf einer ressourcenorientierten Versorgung möglichst vieler Patient:innen mit dem Ziel des Überlebens. Daher kann es auch notwendig sein, aufgrund der vorliegenden infausten Verletzungen oder Erkrankung, welche ein Überleben unwahrscheinlich machen, verzögert oder nach den Prinzipien der „best supportive care“ zu behandeln.
Neben Großunfällen (z.B. Flugshow Ramstein) und Naturkatastrophen (z.B. Lawinenunglück von Galtür) rücken aber auch zunehmend Infektionserkrankungen mit epidemischen bzw. pandemischen Ausmaßen und Terror- und Amoklagen in den Blickpunkt der Katastrophenmediziner:innen. Die organisatorisch und medizinisch notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit z.B. Covid-19 oder hämorrhagischen Fiebern wie etwa Ebola, stellen ganze Staatengemeinschaften vor gewaltige Herausforderungen. Hier bedarf es medizinischer Kompetenz, gepaart mit organisatorischem Wissen, um den Schaden in der betroffenen Bevölkerung möglichst gering zu halten.
Neben der Bewältigung derartiger Ereignisse im Anlassfall, stellt vor allem die Versorgungsplanung einen weiteren Bereich der Großschadens- und Katastrophenmedizin dar. Im Vorfeld von Großereignissen müssen „Worst Case Szenarien“ beurteilt und deren Bewältigung geplant werden. In diesen Planungen sind nicht nur rein medizinische Fragen zu klären, sondern vor allem organisatorische bzw. einsatztaktische Maßnahmen zu treffen. Als prominentestes Beispiel eines solchen Ereignisses kann wohl die Loveparade in Duisburg mit 21 Toten genannt werden.
Die ÖNK widmet sich diesen komplexen Herausforderungen mit einem interdisziplinären Ansatz und bietet somit eine fundierte Expertise in der Großschadens- und Katastrophenmedizin an. Dieses Fachgebiet erstreckt sich weit über die rein medizinischen Belange hinaus und erfordert eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten in den jeweiligen Szenarien.
Die Geschichte der ÖNK
1983 hat die Österreichische Gesellschaft für Notfall- und Katastrophenmedizin (ÖNK) »das Licht der Welt erblickt«. Die Gründer waren Prof. Dr. Hans Bergmann, Prof. Dr. Karl Steinbereithner und OMR Dr. Hermann Leitner, welche am 24. November 1983 im Sitzungszimmer des Österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheitswesen in Wien die konstituierende Sitzung abgehalten haben.
Am 22. Oktober 1984 fanden die erste Vorstandssitzung und die erste Generalversammlung statt. Die zentralen Themen waren die Mitgliederwerbung, die Frage einer eigenen Zeitschrift und die Organisation von Veranstaltungen.
In den ersten vier Jahren widmete man sich vor allem der damaligen Notarztausbildung. So wurde 1985 der Ausbildungskatalog definiert und 1987 das Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmung im Ärztegesetz gefeiert.
1998 wurde dann das Gesetz novelliert und die Bestimmungen zum Notarzt in § 40 fixiert, sowie der „Leitende Notarzt“ (LNA) gesetzlich verankert. Hier wurde unter anderem die seit jeher von der ÖNK geforderte theoretische und praktische Prüfung für Notärzt:innen eingeführt.
Nicht nur durch das am 17. Juli 1998 ereignete Grubenunglück von Lassing (mit 10 Toten), sondern auch durch die umfassenden Bemühungen durch MR Dr. B. Mayer beim damaligen Bundeskanzler Viktor Klima hatten bewirkt, dass noch im gleichen Jahr der „Leitende Notarzt“ mit seiner erforderlichen Ausbildung im Umfang von 60 Stunden Eingang in den § 40 des Ärztegesetzes fand.
Jetzt Mitglied werden!